07. Mai 2021 Thema: Blog Von Sarah Ryglewski
Mit dem in dieser Woche verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetz schützen wir Mieter*innen vor spekulativen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen und stärken die Kommunen beim Bau von bezahlbarem Wohnraum. Wohnraum muss ausreichend verfügbar und dauerhaft bezahlbar sein – dafür braucht es eine aktive, staatliche Bodenpolitik.
Das Gesetz ermöglicht den Städten und Gemeinden, mit einem erweiterten Baugebot, Bodenspekulationen zu verhindern. So können sie in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten bald Eigentümer*innen verpflichten, auf Baugrundstücken Wohnungen zu bauen. Denn: Eigentum muss auch dem Allgemeinwohl dienen. Zudem wird es künftig schwieriger, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Denn das bedeutete bisher oft, dass die neuen Vermietenden die Miete erhöhen, um die Investitionen auszugleichen. Es kann nicht sein, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden.
Auch stärken wir für die Kommunen das Vorkaufsrecht: Wenn Grundstücke verkauft werden, hat die öffentliche Hand künftig mehr Zeit und Möglichkeiten, diese zu kaufen – um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierbei wird ein Preislimit eingeführt, damit die Gemeinden keine spekulationsgetriebenen Summen bezahlen müssen. Außerdem werden Kommunen in den Innenstädten bestimmen können, dass Häuser mit einem Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau gebaut werden müssen und so reine Luxusareale verhindert werden.
Darüber hinaus werden wir eine Reihe weiterer Maßnahmen ergreifen, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum insgesamt zu beschleunigen: Nachverdichtungen werden flexibler ermöglicht, etwa durch den Ausbau von Dachgeschossen. Und künftig kann die Nachfrage nach Wohnraum eine Befreiung von Bebauungsplänen rechtfertigen.