25. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit einem in dieser Woche im Bundestag beschlossenen Gesetz sorgen wir dafür, dass Verbraucher*innen vor Abofallen geschützt sind. Die SPD hat unter anderem durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucher*innen oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. Wir verbessern auch den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Dafür hatte ich mich bereits in meiner Funktion als verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion eingesetzt.
In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabos sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach sind sie monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucher*innen einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Die SPD wird sich aber weiter dafür einsetzen.
Außerdem führen wir einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt.
Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieter*innen müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher*innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.
Auch werden die Rechte der Verbraucher*innen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt. Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.