07. Mai 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit einem in dieser Woche beschlossenen Gesetz werden Abschlussprovisionen bei Restschuldversicherungen auf höchstens 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme gedeckelt. Damit schützen wir Verbraucher*innen vor überhöhten Kosten und sichern das Einkommen fairer Vermittler*innen. Außerdem werden erstmals einheitliche Regeln für das Betreiben einer öffentlichen Online-Plattform für Schwarmfinanzierungen (Crowdfunding) aufgestellt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass die Abschlussprovisionen bei Restschuldversicherungen auf höchstens 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme gedeckelt werden. Finanzaufsicht und Verbraucherschützer*innen haben in der Vergangenheit immer wieder auf Missstände bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen hingewiesen. Die SPD hat sich darüber hinaus für eine Deckelung auch bei Lebensversicherungen stark gemacht, was allerdings am Widerstand der Union gescheitert ist.
Crowdfunding ist eine alternative Form der Finanzierung von Projekten durch eine Vielzahl von Investierenden. Die zu finanzierenden Projekte werden oftmals über verschiedene Dienstleister im Internet, z.B. Onlineportale, angeboten. Mit dem nun beschlossenen Gesetz werden erstmals einheitliche Regeln für das Betreiben einer öffentlichen Online-Plattform aufgestellt. Das betrifft die interne Organisation, die Geschäftsleitung, aufsichtsrechtliche Sicherheiten und den Umgang mit Interessenskonflikten und Beschwerden. Um Anleger*innen zu schützen, werden Informations- und Offenlegungspflichten sowie Haftungsregeln festgeschrieben. Außerdem wird die Dienstleistung grenzüberschreitend vereinfacht, um potenzielle Anleger*innen einfacher mit kapitalsuchenden Unternehmen zusammenzubringen.