26. Februar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes beschlossen. Damit sichern wir die Öffentlichkeitsbeteiligung während der Pandemie, bei der üblicherweise die persönliche Anwesenheit von Beteiligten erforderlich ist, zum Beispiel bei der Aufstellung eines Bebauungsplans.
Bereits im Mai 2020 hat der Deutsche Bundestag dafür gesorgt, dass Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung unter Pandemiebedingungen digital durchgeführt werden können.
Die Vereinfachungen bei den Verfahren, etwa die digitale Bereitstellung von Unterlagen und die Möglichkeit von Online-Konsultationen, werden nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Denn die Pandemie erschwert zum Beispiel bei der Aufstellung eines Bebauungsplans die vielfach vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Relevant ist diese Verlängerung außerdem bei Planfeststellungsverfahren in den Sektoren Energie, Straßenbau und Telekommunikation. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen führen wir das Instrument einer Online-Konsultation ein. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz kann durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.
Schließlich werden die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, anders als im Mai 2020 angenommen, auch nach dem 31. März 2021 fortwirken. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen.