07. Mai 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit zahlreichen Neureglungen hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz beschlossen. Dabei geht es um die Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur (TI) und eine Förderung der digitalen Vernetzung. Auch Gesundheits-Apps sollen künftig in der Pflege zum Einsatz kommen.
Die Corona-Pandemie zeigt: Wir brauchen mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), den wir in dieser Woche abschließend beraten, zielt deshalb darauf ab, das Potential einer digitalen Gesundheitsversorgung weiter auszuschöpfen. So sollen im Pflegebereich nun auch digitale Anwendungen zum Einsatz kommen, um den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu erleichtern. Zudem sieht der Entwurf vor, den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen weiter auszubauen. Heil- und Hilfsmittelerbringer, also beispielsweise Physiotherapeuten oder zahnmedizinische Labore sollen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden, um effektiver mit Patient*innen zu kommunizieren. Die Telematikinfrastruktur soll alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen im Rahmen der digitalen Gesundheitsanwendung miteinander vernetzen.
Darüber hinaus wird die elektronische Patientenakte weiter ausgebaut. Patient*innen können künftig schnell und unkompliziert verschreibungspflichtige Arzneimittel auch auf digitalem Wege in Anspruch nehmen. Zudem gelangen sie über ihre elektronische Patientenakte zukünftig direkt auf das nationale Gesundheitsportal, welches über valide Informationen zu gesundheitlichen Fragen informiert. Mit diesen Maßnahmen werden wir den Anforderungen an ein modernes und gut vernetztes Gesundheitssystem gerecht und sparen zudem Kosten im Gesundheitssystem ein.