26. Februar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen. Mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz unterstützen wir Unternehmen und stärken die Binnennachfrage. Kernmaßnahmen sind ein erneuter Kinderbonus sowie die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomiebetriebe.
Die anhaltenden pandemiebedingten Einschränkungen stellen für eine Vielzahl von Branchen und insbesondere für Familien eine erhebliche Belastung dar. Um Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen weiterhin zu unterstützen, hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Es bündelt Maßnahmen, die sehr schnell greifen sollen.
SPD und CDU/CSU haben am 3. Februar 2021 im Koalitionsausschuss zusätzliche steuerliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Stärkung der Kaufkraft beschlossen. In dieser Woche wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag abschließend beraten. Familien erhalten für jedes Kind einen Kinderbonus von 150 Euro. Bei Eltern mit hohen Einkommen wird der Bonus auf den steuerlichen Freibetrag angerechnet. So kommt das Geld wirklich den Familien zugute, die besonders darauf angewiesen sind. Für die besonders von Schließungen betroffenen Restaurants und Cafés wird der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Auch Unternehmen werden nochmal entlastet: Der steuerliche Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 wird auf 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.