21. Mai 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat, wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben. Um den Schutz von Arbeitnehmer*innen bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll auch der Kündigungsschutz verbessert werden.
Beschäftigte sollen künftig leichter Betriebsräte bilden können. Der Bundestag beschloss dafür in dieser Woche das sogenannte Betriebsrätemodernisierungsgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil.
Um den Schutz von Arbeitnehmer*innen bei der Gründung eines Betriebsrats zu erhöhen, wird der Kündigungsschutz verbessert. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass immer noch Beschäftigte unter Druck gesetzt werden, wenn sie die betriebliche Mitbestimmung von Mitarbeiter*innen in Unternehmen stärken wollen, etwa mit der Gründung eines Betriebsrats. Das Gesetz stärkt ihnen den Rücken. Das ist besonders für die SPD ein wichtiges politisches Anliegen. Der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird dabei für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen, statt bisher nur für drei.
Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll mithilfe eines vereinfachten Wahlverfahrens künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein. Es zeichnet sich durch formelle Vereinfachungen des Wahlverfahrens und kürzere Fristen aus, dadurch bauen wir Hemmnisse bei der Gründung von Betriebsräten ab. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeber*innen sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.
Außerdem werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer. Auch das erleichtert die Gründung von Betriebsräten erheblich.
Im parlamentarischen Verfahren konnten wir noch wichtige Verbesserungen durchsetzen: Mit einer ergänzenden Regelung verbessern wir den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz im Homeoffice. Dieser wird erweitert auf privat veranlasste Wege im Homeoffice während der Arbeitszeit, z.B. der Weg zu oder von der Kinderbetreuungseinrichtung. Betriebsräte sollen zudem mehr Mitsprache bei Weiterbildung und Anwendungen von künstlicher Intelligenz im Personalbereich erhalten.
Schließlich sorgen wir durch eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre dafür, dass auch jugendliche Arbeitnehmer*innen wahlberechtigt sind. Das verbessert die Teilhabe von Auszubildenden an der betrieblichen Mitbestimmung. Auch für die Wahl zur Jugend-und Auszubildendenvertretung gibt es Neuerungen. Zukünftig kommt es für das aktive und passive Wahlrecht nur noch auf den Status als Auszubildender an. Die Altersgrenze für Auszubildende von 25 Jahren wird gestrichen.