25. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Zukünftig sind Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtet, Mietspiegel mit einheitlichen Standards zu erstellen. Damit stärken wir die Rechte der Mieter*innen. Denn nur wer die ortsübliche Vergleichsmiete kennt, kann auch von seinen Rechten gegen überzogene Mieterhöhungen Gebrauch machen.
Bei dem Vergleich von Mieten bilden Mietspiegel den wichtigsten Bezugspunkt, zum Beispiel bei Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen oder beim Abschluss neuer Verträge. Sie sind damit Fieberthermometer auf angespannten Wohnungsmärkten. Mit der in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedeten Novelle des Mietspiegelrechts, müssen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern zukünftig einen auf wissenschaftlichen Standards basierenden qualifizierten Mietspiegel erstellen, mit dem sich die ortsübliche Vergleichsmiete feststellen lässt, indem etwa Vermieter*innen und Mieter*innen verpflichtet werden, Auskunft über ihr Mietverhältnis sowie über wohnwertrelevante Merkmale der Wohnung zu erteilen. Damit bekommt auch Bremen spätestens zum 1. Januar 2023 einen qualifizierten Mietspiegel.
Mit dem Gesetz definiert der Bund zudem Mindeststandards für qualifizierte Mietspiegel – zum Beispiel bei der Datenerhebung. So wird gewährleistet, dass die für einen Mietspiegel erhobenen Daten künftig vor Gericht Bestand haben. Das ist wichtig, da in jüngerer Zeit insbesondere auch qualifizierte Mietspiegel in gerichtlichen Verfahren verstärkt infrage gestellt wurden. Häufiger Streitpunkt ist dabei die Frage gewesen, ob der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden ist. Durch die neue Regelung unterbinden wir so auch die unsägliche Praxis von einigen Vermieter*innen, durch Klagen gegen den Mietspiegel die Mieterschutzinstrumente zu unterlaufen.
Die zukünftig maßgeblichen wissenschaftlichen Grundsätze sollen in einer Mietspiegelverordnung konkretisiert werden. Zur Verbesserung der Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel sollen den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung eingeräumt werden. Genutzt werden sollen Daten aus dem Melderegister, bei Verwaltung der Grundsteuer bekannt gewordene Daten sowie Daten aus der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus. Um Rückläufe aus den Befragungen zu erhöhen und Verzerrungen aufgrund selektiven Antwortverhaltens zu vermeiden, will die Regierung eine Auskunftspflicht einführen. Um den Aufwand zu verringern, der mit dem Erstellen und Ändern von Mietspiegeln verbunden ist, soll der Bindungszeitraum von Mietspiegeln von zwei auf drei Jahre verlängert werden.