29. Januar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche mehrere Fristen im Zusammenhang mit der Abgabe von Steuererklärungen verlängert. Damit soll vor allem eine Entlastung bei den Steuerberater*innen erreicht werden, die aktuell mit den Beantragungen der Corona-Hilfsgelder für Unternehmen voll ausgelastet sind.
Die Angehörigen der steuerberatenden Berufe leisten in der Coronakrise einen unverzichtbaren Beitrag dazu, dass die staatlichen Wirtschaftshilfen bei den betroffenen Unternehmen und Selbstständigen ankommen – denn die meisten Anträge müssen extern über Beratungen gestellt werden.
Damit Steuerberater*innen, Rechtsanwält*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen nicht zwischen Corona-Hilfsanträgen und Steuererklärungen entscheiden müssen, werden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen für 2019 um sechs Monate verlängert. Damit werden die Erklärungen 2019 erst Ende August 2021 fällig. Dazu beschloss der Bundestag in dieser Woche das Gesetz der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Darin sind die Fristen geregelt.
Die Verlängerung wird antragslos gewährt. Zusätzlich wird eine längere Bearbeitungszeit ohne Verspätungszuschläge oder Zinsen eingeräumt. Damit wird auch die Karenzzeit von derzeit 15 Monaten, in der keine Verzugszinsen auf die Steuerschuld erhoben werden, um sechs Monate verlängert.
Beschlossen wird auch die Verlängerung der Insolvenzantragspflichten bis Ende April 2021. Unternehmen, die durch die verzögerte Auszahlung der Hilfen in eine Notlage kommen, sollen nicht unverschuldet einen Insolvenzantrag stellen müssen.
Für nichtberatene Steuerpflichtige gelten die Änderungen nicht, sie geben ihre Steuerklärung wie gewohnt ab.