15. Januar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wir dürfen Eltern, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, nicht im Stich lassen. Sie brauchen Planungssicherheit sowie zusätzliche Unterstützung. Deshalb hat der Bundestag in dieser Woche die Verdopplung der Kinderkrankentage beschlossen.
Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen (bei mehreren Kindern maximal 45 Tage). Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil (bei mehreren Kindern maximal 90 Tage). Damit werden 90 Prozent des Nettogehalts ersetzt.
Anspruch darauf haben gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, deren Kind gesetzlich versichert ist und zu Hause betreut werden muss, weil Kitas und Schulen geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt ist. Eltern können Kinderkrankengeld auch dann beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten können. Voraussetzung ist auch, dass es keine andere Person im Haushalt gibt, die das Kind betreuen kann.
Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen. Dafür genügt eine Bescheinigung der Schul- bzw. Kitaeinrichtung.
Wenn das Kind krank ist, muss der Betreuungsbedarf gegenüber der Krankenkasse mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden.
Der Bund leistet zur Kompensation der Ausgaben einen zusätzlichen Zuschuss von ca. 300 Millionen Euro dazu. Wie hoch die Kosten tatsächlich ausfallen, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen.