14. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Noch immer sind Vorstandsposten in großen Unternehmen überwiegend in Männerhand, Frauen sind völlig unterrepräsentiert. Um qualifizierten und motivierten Frauen endlich bessere und vor allem faire Karrierechancen zu ermöglichen, nimmt die Bundesregierung die Unternehmen stärker in die Verantwortung und sorgt mit einem in dieser Woche vom Bundestag beschlossenen Gesetz für eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen.
Die verbindlichen Regeln braucht es, weil hoch qualifizierte Frauen noch immer viel zu häufig an gläserne Decken stoßen. Auch weil noch viele Unternehmen bei den Zielgrößen, mit denen der angestrebte Frauenanteil in Führungspositionen bestimmt wird, zu oft „Null“ angeben.
Mit dem Zweiten Führungspositionen-Gesetz legen wir fest, dass die 105 börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland mindestens eine Frau in den Vorstand berufen müssen, wenn er aus mehr als drei Mitgliedern besteht und rein männlich besetzt ist.
In Zukunft müssen diese Unternehmen eine Zielgröße Null in jedem Fall begründen – für den Aufsichtsrat, Vorstand oder eine der beiden obersten Leitungsebenen unterhalb des Vorstands. Wer nicht begründet oder sich weiterhin keine Zielgrößen setzt, dem drohen empfindliche Bußgelder.
Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes sieht das Gesetz eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vor. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit will die Bundesregierung ebenfalls eine Mindestbeteiligung von Frauen einführen. Im öffentlichen Dienst des Bundes sollen bis zum Jahr 2025 Führungspositionen hälftig mit Frauen besetzt sein.
Zudem haben wir die parlamentarischen Verhandlungen genutzt, gleichstellungspolitisch einen weiteren Schritt voranzukommen. Für Vorstandsmitglieder schaffen wir einen Rechtsanspruch auf Mutterschutz, Elternzeit und die Pflege von Familienangehörigen.
Mit diesem Gesetz setzen wir einen wichtigen Veränderungsprozess in Gang. Denn die Erfahrung zeigt: Quoten sorgen für einen Modernisierungsschub in Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr Frauen in den Chefetagen verbessern die Unternehmenskultur, erhöhen die Chancen von Frauen auf allen Ebenen und machen Unternehmen erfolgreicher.