25. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Deutschland wird bis 2045 klimaneutral und beschreibt den Weg dahin mit verbindlichen Zielen für die 20er und 30er Jahre. Das ist der Kern der Novelle des Klimaschutzgesetzes, die der Deutsche Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat. Mit dem Gesetz schreiben wir außerdem fest, dass die Maßnahmen auf ihre soziale Verträglichkeit hin überprüft werden.
Der Bundestag hat in dieser Woche ein neues Klimaschutzgesetz mit schärferen Regelungen beschlossen. Das bisherige Klimaschutzgesetz von 2019 musste nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachgebessert werden, da die Maßnahmen zur Emissionsreduktion ab 2030 unzureichend waren. Schon 2019 wollten wir als SPD schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen.
Mit der jetzt vereinbarten Neuregelung des Gesetzes werden die Klimaziele für die Zeit von 2030 bis 2040 erstmals verbindlich festgelegt. Jetzt gilt, dass bis 2040 88 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zu 1990 ausgestoßen werden dürfen. Bis 2030 müssen die Emissionen nun um 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 sinken (zuvor 55 Prozent). Insgesamt regeln wir mit dem Gesetz, dass Deutschland das Ziel der Treibhausgasneutralität bereits im Jahr 2045 erreichen muss. Mit dem Klimaschutzgesetz setzen wir somit einen verbindlichen Rahmen auch für zukünftige Bundesregierungen.
In den Verhandlungen haben wir uns zusätzlich darauf verständigt, einen Vorschlag des DGB aufzugreifen und die Klimaschutzprogramme künftig stärker bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Wirtschaftsstruktur und Beschäftigung hin zu überprüfen. Die zur Erreichung der Klimaziele notwendige Modernisierung des Landes bietet schließlich eine Menge Chancen, gerade auch für Bremen. Am Standort bieten sich die Möglichkeiten, führend an der Entwicklung klimaneutraler Mobilität und grüner Industrieproduktion mitzuwirken. Und wenn wir wirtschaftlich eine gute Zukunft erreichen und sicherstellen können, dann müssen auch möglichst alle davon profitieren.
Neu ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore. Sie werden benötigt, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren. Der Senkenausbau benötigt einen langen Vorlauf. Darum beginnt die Bundesregierung schon jetzt, die Vernässung von Mooren und den notwendigen Waldum- und –ausbau zu intensivieren. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an, dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.
Die ambitionierteren Ziele zur Begrenzung von Treibhausgasen, die das Gesetz nun festschreibt, sorgen für Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz.