14. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Wie wichtig eine funktionierende Ganztagsbetreuung ist und wie sehr Bildungschancen von verlässlichen Angeboten und festen Strukturen abhängen, hat die Corona-Pandemie in aller Schärfe gezeigt. Ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht bereits. Mit einem nun verabschiedeten Gesetz werden Eltern künftig auch einen Rechtsanspruch darauf haben, ihre Kinder im Grundschulalter bis in den Nachmittag hinein betreuen zu lassen. Dafür hat die SPD lange gekämpft.
Ab 2026 wird dies zunächst für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten, in den Folgejahren wird der Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Um die Betreuung in Horten und offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllen zu können, müssen noch zahlreiche zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Damit Länder und Gemeinden ein solches Angebot schaffen können, unterstützt der Bund den Ausbau mit bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschüler bereits abgedeckt. Der Bund beteiligt sich darüber hinaus auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung: mit 100 Millionen Euro jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Millionen Euro pro Jahr.
Mit dem Recht auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bauen wir die Orte aus, an denen Kinder lernen und sich sozial entwickeln. Außerdem verbessert der Rechtsanspruch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ist ein großer Schritt hin zu mehr Gleichstellung. Denn die Pandemie hat es deutlich gemacht: Es sind am Ende überwiegend die Frauen, die beruflich zurückstecken und die Betreuung übernehmen.