29. Januar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin beschlossen. Mit dem Gesetz modernisieren wir die Ausbildung, verbessern die Ausbildungsvergütung und machen die Berufe in der Gesundheitsversorgung attraktiver für junge Bewerber*innen.
Die Corona-Pandemie zeigt einmal mehr, wie wichtig eine gute Versorgung von Intensivpatient*innen ist. Frauen und Männern in der so genannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, bedarf es einer zeitgemäßen Ausbildung auf dem aktuellen technischen Stand und einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Berufsstands. Mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche abschließend beraten wird, sorgen wir für eine moderne, zukunftsorientierte und attraktive Ausbildung, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) sollen damit reformiert und gestärkt werden. So wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.
Zudem schaffen wir das Schulgeld ab, das bei der Ausbildung bisher erhoben wurde, und sorgen für Rechtssicherheit im Notfalleinsatz von Notfallsanitäter*innen bis zum Eintreffen der Notärzt*in. Bis dahin sind Notfallsanitäter*innen in Zukunft zur eigenständigen Ausübung der Heilkunde berechtigt, wenn dies der akute Gesundheitszustand der Patient*innen verlangt. Geplant ist außerdem, die bisherige Berufsbezeichnung durch die Berufsbezeichnung „medizinische Technologin und medizinischer Technologe“ im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) zu ersetzen. Dies verdeutliche bereits vollzogene fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung.
Die vorbehaltenen Tätigkeiten sollen im bisherigen Umfang beibehalten werden. Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen soll jedoch modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet.