14. Juni 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit der Verabschiedung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) hat der Deutsche Bundestag wichtige Verbesserungen zur Stärkung der Beschäftigten in der Pflege und Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien auf den Weg gebracht. Pflegekräfte werden zukünftig besser bezahlt, der Personalschlüssel in Einrichtungen erhöht und Leistungen für Pflegebedürftige verbessert.
Mit dem in dieser Woche im Deutschen Bundestag verabschiedetem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes haben wir weitreichende Regelungen zur Verbesserung der Pflege beschlossen.
Ab September 2022 bekommen Pflegeeinrichtungen nur noch dann Geld aus der Pflegeversicherung, wenn sie ihre Beschäftigten mindestens in der Höhe eines Pflege-Tarifvertrags bezahlen. Dadurch werden über eine halbe Million Pflegekräfte bald endlich besser verdienen.
Außerdem werden Leistungen für Pflegebedürftige, zum Beispiel für die Kurzzeitpflege, erhöht. Im stationären Bereich werden die pflegebedingten Eigenanteile (inklusive Ausbildungsumlage) gesenkt. Und dies umso mehr, je länger man in einem Heim wohnt: Im ersten Jahr werden 5 Prozent, nach 12 Monaten 25 Prozent und nach 24 Monaten 45 Prozent übernommen. Nach drei Jahren beträgt die Entlastung an den pflegebedingten Eigenanteilen dann 70 Prozent, im Durchschnitt sind das über 600 Euro pro Monat. Von dieser höchsten Entlastungsstufe wird direkt bei Inkrafttreten am 1.1.2022 etwa jeder dritte Heimbewohner profitieren.
Mit der Reform wird zudem ein neuer Anspruch auf eine bis zu 10-tägige Übergangspflege im Krankenhaus geschaffen. Die Finanzierung von Kurzzeitpflege wird verbessert. Sie ist ein wichtiges Angebot, um pflegende Angehörige zu entlasten. Deshalb war es für uns zentral, dafür eine tragfähige Finanzierung sicherzustellen. Nur dann werden Anbieter*innen auch zusätzliche Kurzzeitpflegeeinrichtungen und -plätze schaffen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Personalschlüssels. Denn neben der Bezahlung müssen wir vor allem auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege spürbar verbessern. Dafür braucht es mehr Personal.
Zur Finanzierung wurde erstmals ein jährlicher Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro zur Pflegeversicherung verankert. Für einen solchen Zuschuss haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion lange stark gemacht.