15. Januar 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann das Kartellamt künftig schneller und konsequenter agieren, wenn die Marktmacht von Unternehmen zu groß wird und sie dem Wettbewerb schaden. Damit wird es möglich, die großen Digital-Plattformen wie Amazon und Google in die Schranken zu weisen und einen fairen Wettbewerb zu stärken. Diese Konzerne dürfen künftig ihre eigenen Produkte nicht mehr bevorzugen.
Internetbasierte Geschäftsmodelle sind heute Alltag. Der Einkauf über Plattformen wie Amazon stellt das bisherige Wettbewerbsrecht dabei vor große Herausforderungen. Insbesondere in der Plattformökonomie erweitern die großen Anbieter ihre Marktmacht durch gezielte Strategien: Sie treten gleichzeitig als Marktplatz und als Verkäufer auf und erschweren konkurrierenden Anbietern so den Zugang zu Kundengruppen und bremsen Innovationsbestrebungen anderer Akteure. Ein starkes Kartellrecht soll solche Monopolstellungen verhindern und hält Märkte offen. Das ist wichtig, weil der Grundpfeiler einer funktionierenden Wirtschaft ein fairer Wettbewerb ist, der Innovationen hervorbringt, Monopolbildung verhindert, neuen Unternehmen eine Chance gibt und Machtmissbräuchen vorbeugt. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde, werden die Regeln für marktbeherrschende Plattformen daher enger gefasst und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern erhöht.
Hierzu wird mit verschiedenen Instrumenten der Missbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen schärfer und proaktiver geahndet. So wird beispielsweise der Zugang zu Daten für Plattform-Neuanbieter erleichtert, denn nur so haben sie eine Chance, sich am Markt zu etablieren. Außerdem erschweren wir das sukzessive Aufkaufen von kleineren Unternehmen in bestimmten Märkten. Damit Wettbewerber in bestimmten Feldern wie der Produktentwicklung effizient und gleichzeitig rechtssicher zusammenarbeiten können, schaffen wir ein absicherndes Instrument beim Bundeskartellamt.
Das Gesetz ist ein wichtiger Wegbereiter für ein modernes Kartellrecht, das wieder mehr Wettbewerb, Wahlfreiheit und Innovation zulässt.