19. November 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Bundestag die von SPD, Grünen und FDP geplanten Neuregelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. So wird es beispielsweise bundesweit eine verbindliche 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie im ÖPNV geben. Außerdem wird wieder – dort wo es betrieblich möglich ist – eine Homeoffice-Angebotspflicht eingeführt.
Mehr als zwei Drittel der Bürger:innen sind vollständig geimpft. Grundrechtseingriffe wie grundsätzliche Ausgangssperren oder eine flächendeckende Schließung von Betrieben und Schulen sind deshalb nicht mehr gerechtfertigt. Doch die Pandemie ist noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Die 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit über 300. Allerdings mit großen regionalen Unterschieden. Aber landesweit gelangen immer mehr Krankenhäuser und Intensivstationen an ihre Kapazitätsgrenze.
Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet, die neben den oben genannten Maßnahmen regelt, dass die Bundesländer konkrete Handlungsoptionen erhalten, um die Pandemie effektiv, rechtssicher und gleichzeitig grundrechtsschonend einzudämmen. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht, die Anwendung von Hygienekonzepten, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten und öffentlichen Raum sowie 2G/3G/2GPlus/3GPlus-Regelungen und kapazitäre Beschränkungen insbesondere in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen. Zudem können die Länder die Kontaktdatenverarbeitung anordnen.
Da sich die Lage in einigen Bundesländern bereits dramatisch zuspitzt, können besonders betroffene Bundesländer auch schärfere Maßnahmen beschließen, sofern das jeweilige Landesparlament mehrheitlich zustimmt (Länderöffnungsklausel). Darunter fallen beispielsweise die Absage von Veranstaltungen oder die vorübergehende Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Diskotheken. Eingriffsintensive Maßnahmen wie Ausgangsperren, die flächendeckende Schließung von Hotels, Restaurants, Sportstätten, Schulen und Geschäften sowie das Verbot religiöser Zusammenkünfte die sind dagegen nicht mehr möglich.
Darüber hinaus werden folgende Regelungen verlängert:
• Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (bis 19. März 2022),
• Maßnahmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis 19. März 2022),
• Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld: 30 statt 10 Kinderkrankentage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende (bis in das Jahr 2022),
• Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialversicherungsgesetz (bis Ende 2022),
• Sonderregelung zum Entschädigungsanspruch für Eltern von Kindern in Betreuungseinrichtungen (bis 19. März 2022),
• Befugnis für bestimmte Arbeitgeber, Beschäftigtendaten zum COVID-19-Impf- oder Serostatus zu verarbeiten (bis 19. März 2022).
Die Krankenhäuser erhalten zudem bei der voll- oder teilstationären Behandlung von Patient:innen mit einer COVID-19-Infektion zusätzlich einen zeitlich befristeten Versorgungsaufschlag.
Darüber hinaus sorgen wir für Klarstellungen im Strafgesetzbuch, um künftig besser gegen Fälschungen und den Missbrauch von Gesundheitszeugnissen – also Impfausweisen und Test-Zertifikaten – vorgehen zu können. So sollen zunehmende Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindert werden.