21. Mai 2021 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes verabschiedet. Ziel ist es, Kleinanleger*innen zukünftig besser zu schützen. Dazu erweitern wir die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten und beim Vertrieb von Vermögensanlagen. Besonders riskante Formen von Anlageobjekten werden zudem ganz verboten.
Um Kleinanleger*innen zukünftig besser zu schützen und ihnen den transparenteren Zugang zu Kapitalmarktprodukten zu ermöglichen, hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes in 2./3. Lesung abschließend beraten. Denn wer für sein Alter, eine Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein. Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen beispielsweise besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht. Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf künftig nur durch beaufsichtigte Anlageberater*innen und Finanzanlagevermittler*innen erfolgen. Damit soll sichergestellt werden, dass Anleger*innen nur in solche Vermögensanlagen investieren, die für sie angemessen und geeignet sind. Auch die Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten, damit sind beispielsweise Kreditinstitute gemeint, die Vermögensanlagen am Markt anbieten, wird verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.
Mit dem Gesetz setzen wir das Maßnahmenpaket zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 15. August 2019 um. Mit den vorgesehenen Maßnahmen schaffen wir ein Umfeld in dem insbesondere auch Privatanlegern weitestgehend eigenständige Anlageentscheidungen ermöglicht werden und zwar durch mehr Transparenz bei den Produkten selbst, aber auch dadurch, dass sachkundige Vermittler und Berater die Rolle einer Schutzinstanz übernehmen.