24. April 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Digitalisierung und Klimaschutz führen zu einer rasanten Veränderung der Arbeit. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz kümmern wir uns darum, dass Beschäftigte Schritt halten können. Qualifizierung wird so künftig einfacher und attraktiver. Das Gesetz ist wichtig, um nach der Corona-Krise schnell wieder zu Beschäftigung und Wachstum zu finden. Außerdem wird mit dem Gesetz ermöglicht, die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld krisenbedingt auf bis zu zwei Jahre verlängern zu können.
Mit dem Gesetz entwickeln wir die Förderinstrumente auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes weiter und bereiten die Menschen rechtzeitig auf die Arbeit von morgen vor. So machen wir beispielsweise das Antrags- und Bewilligungsverfahren für Arbeitgeber und Beschäftigte einfacher und ermöglichen Zuschüsse, wenn ein größerer Teil der Beschäftigten eines Betriebes Weiterbildungsmaßnahmen benötigt. Künftig können alle Beschäftigten unabhängig von Alter und bisheriger Qualifikation gefördert werden. Geringqualifizierte erhalten einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Förderung einer berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahme durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter. Auch die Ausbildungsförderung soll weiter gestärkt werden: die Assistierte Ausbildung (betriebliche Berufsausbildung mit zusätzlicher Unterstützung, z.B. Deutschunterricht) soll verstetigt und weiterentwickelt werden. Dabei sollen ausbildungsbegleitende Hilfen und Assistierte Ausbildung zusammengeführt werden. Für Teilnehmer an einer Einstiegsqualifizierung schaffen wir eine Fahrkostenförderung. Die Regelung zur Zahlung von Weiterbildungsprämien für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen wird für Eintritte in berufsabschlussbezogene Weiterbildungen bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert.