17. Dezember 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz verabschiedet. Das Ziel ist die konsequente Durchsetzung des Arbeitsschutzes, ein Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in den Schlachthöfen, konsequente Arbeitszeitaufzeichnung und Verbesserungen bei der Unterbringung der Arbeitnehmer*innen.
Für jede Arbeit in Deutschland müssen gute arbeitsrechtliche Standards und Arbeitsschutz gelten – auch in der Fleischindustrie. Daher beenden wir das System von organisierter Verantwortungslosigkeit in dieser Branche und sorgen auch dort für verlässliche Arbeitsbedingungen und deren Einhaltung. Durch das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit zwingen wir die Branche, Verantwortung für ihre Beschäftigten zu übernehmen. Darauf zielt das Arbeitsschutzkontrollgesetz, das in dieser Woche in 2. und 3. Lesung abschließend beraten wird.
Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Die Leistungsfähigkeit des deutschen Arbeitsschutzsystems hängt neben der entsprechenden Umsetzung der Vorgaben durch die Arbeitgeber maßgeblich von einer transparenten und passgenauen Beratung und Überwachung der Betriebe durch die Arbeitsschutzbehörden ab. Das Arbeitsschutzgesetz enthält dazu aber derzeit keine Vorgaben. Vor allem über die Kontrolldichte entscheiden die Arbeitsschutzbehörden nach eigenem Ermessen, was in der Praxis seit Jahren zu rückläufigen Betriebsbesichtigungen geführt hat. Dieser negative Trend soll gestoppt werden.
In der Fleischindustrie machen wir zudem die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft. Dafür werden Werkverträge im Kernbereich der Fleischindustrie genauso verboten wie die Leiharbeit beim Schlachten und Zerlegen. Außerdem gilt in der Fleischverarbeitung künftig ein grundsätzliches Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Nur durch einen Tarifvertrag können in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche, in der es bisher nur wenige Tarifverträge gibt. So werden die Rechte der Arbeitnehmer*innen gestärkt. Nicht zuletzt wird auch die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.