07. Mai 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Zweite Infektionsschutzgesetz beraten. Es schafft Grundlagen etwa für Bonuszahlungen für Beschäftigte in der Pflege oder die Kostenübernahme von Corona-Tests. Die Einführung eines Immunitätsausweises konnte die SPD während der Verhandlungen verhindern.
Bereits im März hat der Bundestag mehrere Gesetze beschlossen, um das Funktionieren des Gesundheitswesens während der Corona-Krise zu gewährleisten. Diese Woche beraten wir in erster Lesung ein Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage nationaler Tragweite, das sogenannte „Infektionsschutzgesetz“ mit dem die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden.
Während der Verhandlungen über das Gesetz konnte die SPD die Einführung eines so genannten Immunitätsausweises verhindern. Personen sollten anhand eines Immunitätsausweises in der Lage sein nachzuweisen, dass sie aufgrund einer bereits überstandenen Corona-Infektion als Überträger der Krankheit nicht mehr infrage kommen. Ein solches Instrument ist aus einer ganzen Reihe von Gründen falsch. So könnten sich Menschen absichtlich infizieren, wenn sie sich von einer Immunität bessere Zugangsrechte erhoffen, etwa zu Freizeitveranstaltungen während der Zugang anderer beschränkt bleibt. Das lehnen wir ab. Es darf keine Zwei-Klassen-Gesellschaft von noch nicht erkrankten Personen und Immunisierten geben.
Das Gesetz selbst verbessert unter anderem die epidemiologische Überwachung, indem Angaben über das Behandlungsergebnis (Genesung) übermittelt werden. Dadurch kann der Erfolg der bestehenden Therapien besser bewertet werden. Dies wiederum ermöglicht es, Empfehlungen für eine bessere Versorgung der betroffenen Personen zu erstellen. Außerdem stärken wir den öffentlichen Gesundheitsdienst. Dieser soll mithilfe eines Zehn-Punkte-Plans personell und technisch ausgebaut werden. Tests in Bezug auf Corona werden zudem erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen.
Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Beschäftigte in der Altenpflege einen finanziellen Bonus für ihre wichtige Tätigkeit in dieser schwierigen Zeit erhalten. Die Prämie soll steuer- und abgabenfrei gewährt werden. Die Finanzierung wird der Bund zusammen mit den Ländern und den Arbeitgebern regeln, wobei zwei Drittel der Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. Die restlichen Kosten übernehmen die Länder gemeinschaftlich mit den Arbeitgebern. Für berufstätige pflegende Angehörige stellen wir zudem bis zum 30. September 2020 sicher, dass bei einem Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann.