27. November 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht verabschiedet. Damit wird überzogenen Inkassokosten bereits ab der ersten Mahnung ein Riegel vorgeschoben und die Inkassounternehmen zu einer transparenteren Darstellung der Rechte und Pflichten von Schuldner*innen gezwungen.
Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hat sich die Transparenz im Inkassowesen seit einigen Jahren deutlich verbessert. Ein Problem stellen jedoch immer noch die geltend gemachten Inkassokosten dar: Diese sind im Verhältnis zum Aufwand zumeist deutlich zu hoch. Teilweise gibt es noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner*innen werden immer wieder ausgenutzt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Geschäfts- und die Einigungsgebühr so anzupassen, dass einerseits für die Schuldner*innen keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienstleistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Schuldner*innen werden zukünftig vor allem in den Fällen entlastet, in denen sie die Forderungen nach dem ersten Mahnschreiben beglichen haben oder in denen Forderungen von bis zu 50 Euro eingezogen wurden.
Schuldner*innen müssen über die beim Abschluss von Zahlungsvereinbarungen entstehenden Kosten und die Rechtsfolgen von Schuldanerkenntnissen aufgeklärt werden.