18. September 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz verabschiedet. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein des Anlegerschutzes und ermöglicht es Anlegern gemeinsam ihre Rechte einzuklagen.
Mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wurde im Jahr 2005 erstmalig ein Verfahren zur gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug eingeführt. Ziel ist es, dass geschädigten Anleger*innen die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen erleichtert wird. Gerichtliche Entscheidungen wurden damit bindend für alle.
Bei der Neufassung des KapMuG 2012 wurde die Geltungsdauer des Gesetzes auf Empfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages bis zum Ablauf des 31. Oktober 2020 befristet, um abschließend über die Tauglichkeit des Verfahrens zu entscheiden. Die öffentliche Anhörung am 9. September 2020 im Rechtsausschuss hat ergeben, dass sich das Verfahren grundsätzlich bewährt hat. Alle Sachverständigen waren der Auffassung, dass das KapMuG-Verfahren ein geeignetes Instrument für einen effektiven Anleger-Rechtsschutz ist.
Allerdings bedarf es noch wesentlicher Änderungen, beispielsweise im Hinblick auf die Verfahrensdauer, den Gegenstand oder die Zweistufigkeit des Verfahrens. Darüber hinaus müssten die Erfahrungen mit der erst am 1. November 2018 in Kraft getretenen Musterfeststellungsklage, aber auch die durch den New Deal for Consumers zu erwartende europäische Verbandsklage bei der notwendigen Evaluation des KapMuG berücksichtigt werden. Die Geltungsdauer des KapMuG wird aus diesem Grund bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert.
Auf Grundlage des KapMuG wird beispielsweise seit zwei Jahren ein Musterprozess von Investoren gegen VW geführt, bei dem es um die Frage geht, ob VW die Märkte im Skandal um Millionen manipulierter Dieselmotoren rechtzeitig informiert hat. Die Anleger klagen auf Schadenersatz wegen der Kursverluste.