28. Mai 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit dem Regierungsentwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz, den der Bundestag in dieser Woche beraten hat, soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt. Mit dem Gesetz sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen.
Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es laut Bundesregierung, das Gelingen von Adoptionen zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern. Dazu gehöre eine fachlich fundierte Begleitung durch spezialisierte Fachkräfte vor, während und nach der Adoption. Zu diesem Zweck sollen für alle an einer Adoption Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen eingeführt werden.
Außerdem setzt die Bundesregierung auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären. Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.
Um die Position der Herkunftseltern zu stärken, sollen diese einen Rechtsanspruch gegenüber der Vermittlungsstelle auf Information über das Kind erhalten, welche die Adoptiveltern der Vermittlungsstelle freiwillig und zur Weitergabe an die Herkunftseltern übermittelt haben.
Zum Schutz der Kinder will die Regierung unbegleitete Adoptionen aus dem Ausland verhindern, indem diese zukünftig immer durch eine Fachstelle zu vermitteln sind. Ferner soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse im Inland eingeführt werden.