23. April 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Viele Studierende haben wegen der Corona-Krise ihre Nebenjobs in Restaurants, Bars oder Cafés verloren. Die SPD möchte diesen Studierenden temporär und unkompliziert den Zugang zum Bafög ermöglichen.
Die Corona-Pandemie trifft Studierende besonders, da sie zumeist nicht in Kurzarbeit gehen oder Arbeitslosengeld beziehen können. Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten, werden erste Schritte getan, um Studierende sowie Menschen aus dem Wissenschafts- und Hochschulbetriebs zu unterstützen. Eine wichtige Regelung fehlt dem Gesetz jedoch noch.
Die SPD will das BAföG kurzzeitig für solche Studenten öffnen, die diese Leistung bislang nicht beziehen und durch die Corona-Krise ihre Nebenjobs verloren haben. Dazu muss ein Härtefallfonds geschaffen werden, aus dem diese Studenten BAföG erhalten können. Die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek will ihnen jedoch nur zinslose Darlehen anbieten. Die Studierenden brauchen jedoch richtige Hilfe, nicht nur einen Kredit. Hier werden wir im parlamentarischen Verfahren weiter auf eine Lösung drängen, die der Situation der Studierenden gerecht wird.
Mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen bietet das BAföG auch während der Pandemie eine verlässliche und schnelle Unterstützung für Studierende und Auszubildende. Studierende sollen keine finanziellen Nachteile haben, wenn Vorlesungen oder der Unterricht an ihrer Hochschule wegen der Corona-Pandemie vorübergehend ausfallen oder der Semesterbeginn verschoben wird und dadurch die Anspruchsgrundlage des BAföG-Bezugs wegfällt. Deshalb werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf BAföG-Leistungen auch dann weiter ungekürzt ausgezahlt, wenn BAföG-Empfänger und -Empfängerinnen während der Corona-Krise in systemrelevanten Bereichen arbeiten. Dafür soll das zusätzlich erzielte Einkommen komplett von der Anrechnung freigestellt werden.
Eine weitere Regelung sieht vor, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele erreichen können sollen. Deshalb verlängern wir die festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet, vorübergehend um sechs Monate.
Der Gesetzentwurf beinhaltet wichtige Schritte, reicht aber nicht aus um vor allem Studierende in der aktuellen Situation zu unterstützen. Insbesondere die Notlagen, in die Studierende durch die Corona-Pandemie geraten sind, werden bisher nicht adäquat abgebildet. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir weitere Verbesserungen des Gesetzes erreichen, damit Ausbildungen angemessen und qualitätsgesichert zu Ende geführt werden und die laufenden Kosten für Wohnung und Lebensunterhalt weitergetragen werden können. Unter anderem erwarten wir ein klares Bekenntnis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek, dass wegen der absehbaren Unwägbarkeiten das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit im BAföG angerechnet wird. Studierende, die infolge der Corona-Krise ihre Nebentätigkeiten verlieren oder deren Eltern infolge der Corona-Krise nicht mehr zu ihrem Unterhalt herangezogen werden können, müssen einen schnellen, nicht an Stichtage gebundenen und stark vereinfachten Zugang zum BAföG bekommen. Denn sie werden sonst nirgendwo finanziell aufgefangen.