23. April 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche berieten wir in erster Lesung die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-geführten Mission EUNAVFOR MED IRINI, die die Überwachung des von den Vereinten Nationen (VN) verhängten Waffenembargos gegen Libyen beinhaltet. Die Bundesregierung setzt sich schon seit Längerem aktiv für eine Lösung des dortigen Konflikts ein.
Seit dem Sturz des Machthabers Muammar al-Gaddafi im Jahr 2011 herrscht in Libyen Bürgerkrieg. Insbesondere der Konflikt zwischen der international anerkannten Regierung des Nationalen Einvernehmens (RNE) in Tripolis unter dem Premierminister al-Sarraj und der Libyschen Nationalen Armee (LNA) von General Haftar destabilisiert das Land und hat bereits 2.000 Tote gefordert.
Deutschland setzt sich aktiv ein für eine Lösung des Konflikts und lud seit dem 2019 von Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) angestoßenen „Berliner Prozess“ mehrfach zu Beratungen mit allen relevanten Akteuren ein. Im Rahmen der letzten Konferenz am 19. Januar 2020 in Berlin bekannten sich die Teilnehmer zu einem libyschen Friedensprozess unter der Führung der Vereinten Nationen und verpflichteten sich, das Waffenembargo vollständig einzuhalten. Aufgrund weiterer Verstöße beschloss der Rat der EU mit EUNAVFOR MED IRINI nun aber eine neue militärische Operation, die die Implementierung des Waffenembargos sicherstellen soll.
Im Rahmen der Operation sollen 300 deutsche Streitkräfte im Mittelmeer eingesetzt werden. Der deutsche Beitrag beinhaltet unter anderem das Sammeln von Informationen, das Erstellen und Bereitstellen von Lagebildern und das Anhalten, Kontrollieren, Durchsuchen und Umleiten von Schiffen, bei denen ein Verdacht auf Verstoß gegen das Waffenembargo besteht. Vorbehaltlich eines fortbestehenden EU-Mandats soll das Bundestagsmandat bis 30. April 2021 gelten.