18. September 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die Überbrückungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbstständige und FreiberuflerInnen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Nun wird sie verlängert, ausgeweitet und vereinfacht.
Wir wollen, dass alle gut durch die Corona-Krise kommen. Ein entscheidendes Instrument dafür sind die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Betriebe, Soloselbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Corona-Maßnahmen besonders stark betroffen sind. Nach vielen intensiven Gesprächen, die ich mit Vertreterinnen und Vertretern der Veranstaltungs- und Schaustellerbranche geführt habe, wurde deutlich, dass die bestehenden Überbrückungshilfen verstetigt und angepasst werden müssen, damit auch sie gut durch die Krise kommen. Jetzt verlängern wir die Überbrückungshilfen um 3 Monate bis Dezember 2020, senken die Zugangsbedingungen und weiten die Förderung noch aus. So wird der Staat künftig u.a. für bis zu 90 Prozent der Fixkosten aufkommen. Hier finden Sie einen Überblick über verschiedene Maßnahmen:
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