31. Januar 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag verabschiedete in dieser Woche zwei Gesetze, durch die der Bund den kommunalen Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs zusätzlich unterstützen kann. Die Finanzhilfen des Bundes an die Länder stärken umweltfreundliche Mobilität und verbessern die Teilhabemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.
Mit der Reform des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), das diese Woche abschließend im Bundestag beraten wurde, verdreifachen wir in dieser Legislaturperiode die Finanzhilfen des Bundes an die Länder für Investitionen in neue Infrastruktur, z. B. Schienenwege für Straßenbahnen und U-Bahntunnel. Auch werden nun unter anderem die Reaktivierung von stillgelegten Schienenstrecken und die Grunderneuerung von bestehenden Infrastrukturen ermöglicht. Zudem haben wir im parlamentarischen Verfahren Förderhürden nochmals herabgesetzt, sodass mehr Projekte gefördert werden können. Ab 2021 stehen dann jährlich 1 Mrd. Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Zusätzlich haben wir mit den Beschlüssen des Klimakabinetts dafür gesorgt, dass diese Mittel ab 2025 noch einmal verdoppelt werden. Ein großer Erfolg ist außerdem, dass wir langfristige Planungssicherheit für die Länder und Gemeinden schaffen. Denn die ab 2025 zur Verfügung stehenden 2 Mrd. Euro werden ab 2026 jährlich um 1,8 Prozent erhöht. Diese so genannte Dynamisierung der Mittel trägt dem bestehenden Investitions- und Instandsetzungsbedarf Rechnung. Derzeit sind Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 28,6 Milliarden Euro für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet.
Eine weitere Maßnahme, die zu mehr Angeboten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) führt, ist die Erhöhung der so genannten Regionalisierungsmittel. Das sind Gelder, die der Bund den Bundesländern jährlich zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zur Verfügung stellt.
Durch die zusätzlichen 5,25 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern bis einschließlich 2031 zur Verfügung stellt, soll der ÖPNV attraktiver werden. Indem die Länder insbesondere im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zusätzliche Verkehre bestellen können, sollen mehr Menschen dazu bewegt werden, den ÖPNV zu nutzen. Ein besseres Nahverkehrsangebot ermöglicht bessere Mobilität und Teilhabe und schützt das Klima. Diesen Weg werden wir weiter gehen.
Mit vielen weiteren Maßnahmen, wie z. B. den Modellstädten für das 365 Euro-Ticket, die Mehrwertsteuersenkung für Bahnreisen im Fernverkehr oder die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schiene stärken wir ÖPNV und öffentlichen Fernverkehr und damit klimafreundliche Mobilität für alle.