24. April 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Deutschland ist ein attraktiver Standort für Investitionen und eine der offensten Volkswirtschaften der Welt. Das soll auch in Zukunft so bleiben. Aber die Bundesregierung muss die deutsche Souveränität im Blick haben, wenn durch ausländische Investitionen nationale oder europäische Sicherheitsinteressen betroffen sind.
Wir wollen verhindern, dass wichtige Zukunftstechnologien ins Ausland ausverkauft werden oder ausländische Investoren Zugang zu sicherheitsrelevanten Technologien bekommen. Deshalb haben wir diese Woche im Bundestag das Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes in erster Lesung beraten.
Künftig wird es bei der Prüfung von ausländischen Investitionen darauf ankommen, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt. Bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich. Durch die Neuerung können kritische Unternehmenserwerbe vorausschauender geprüft werden. Neben den Auswirkungen eines Erwerbs in Deutschland rücken künftig auch Auswirkungen auf andere EU-Mitgliedstaaten sowie auf EU-Programme und -Projekte stärker in den Fokus der Prüfung. Darüber hinaus soll jeder meldepflichtige Erwerb für die Dauer der Prüfung schwebend unwirksam sein. Dadurch wird verhindert, dass die Erwerbsbeteiligten während der laufenden Prüfung vollendete Tatsachen schaffen und die Ziele der Investitionsprüfung unterlaufen. Die „Nationale Kontaktstelle“ für den neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus wird im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt sein. Das Vorhaben war auf Initiative von Deutschland, Frankreich und Italien auf den Weg gebracht worden.
In einem zweiten, zeitlich nachgelagerten, Schritt wird auch die Außenwirtschaftsverordnung neu geregelt. Dort wird es insbesondere darum gehen, kritische Technologien zu bestimmen, die von der Investitionsprüfung erfasst werden sollen. Das bedeutet, dass wir einen klar umrissenen Katalog kritischer Technologien erstellen. In diesen Fällen besteht sowohl eine Meldepflicht als auch eine Prüfmöglichkeit ab einer Schwelle von 10% Anteilserwerb. Das ist wichtig, da in sicherheitsrelevanten Branchen bereits geringe Beteiligungen relevant sein können. Der Katalog soll u.a. kritische Technologien wie Künstliche Intelligenz, Robotik, Halbleiter, Biotechnologie oder Quantentechnologie enthalten.