13. März 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit dem in dieser Woche in erster Lesung beratenen „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ zur Förderung beruflicher Weiterbildung und Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung schaffen wir in Zeiten des Strukturwandels und im Falle eines Konjunkturabschwungs Sicherheit auf dem Arbeitsmarkt.
Am Sonntag im Koalitionsausschuss vereinbart und diese Woche bereits im Bundestag beschlossen: Im Zuge der wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus wollen wir mithilfe des neuen Gesetzes den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, mit dem die unmittelbare Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen verhindert werden. Das Kurzarbeitergeld kann künftig gezielt in besonders betroffenen Branchen eingesetzt und bereits dann gezahlt werden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten (bisher liegt die Grenze bei 30 Prozent) von einem Arbeitsausfall betroffen sind.
Gleichzeitig sollen mit dem Gesetz Unternehmen und Beschäftigte in Zeiten des Strukturwandels unterstützt werden. Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Arbeitsalltag rasant. Wir sorgen dafür, dass alle Betroffenen eine Perspektive haben. Dafür wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt: Sie soll bei der Förderung von notwendiger beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten wirksam helfen. Damit von Arbeitslosigkeit betroffene Beschäftigte möglichst schnell in ein neues Beschäftigungsverhältnis gebracht werden, sollen die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften verbessert werden. Um den Übergang in eine neue Beschäftigung zu unterstützen, können in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Das Gesetz soll bereits im April in Kraft treten.