25. März 2020 Thema: Blog Von Sarah Ryglewski
In der aktuellen Lage hat es höchste Priorität, die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Zugleich gilt es, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie so gering wie möglich zu halten. Dazu verabschiedete der Deutsche Bundestag heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket: ein Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen.
Unsere Volkswirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen. Angesichts der vielen notwendigen Maßnahmen, die die Ausbreitung der Corona-Pandemie deutlich verlangsamen sollen, kommen auch zahlreiche unternehmerische Aktivitäten zum Erliegen. Wegen fehlender Aufträge, Geschäftsverboten oder etwa Lieferproblemen geraten Unternehmen deutschlandweit und in großem Maße in Zahlungsprobleme, da sie ihre laufenden Kosten weiter bedienen müssen. Diese Liquiditätsengpässe müssen aufgefangen und überbrückt werden, um gesunde Unternehmen zu schützen und um Arbeitsplätze zu sichern.
Für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen legen wir deswegen ein Zuschuss-Programm mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro auf. Abhängig von der Mitarbeiterzahl können sie einen Zuschuss für drei Monate von bis zu 15.000 Euro erhalten, der bei laufenden Kosten wie Mieten oder Pachten helfen soll. Die Verwaltung, Beantragung und Auszahlung, läuft über die Länder, damit sie dieses Programm mit eigenen Programmen verknüpfen können.
Der Deutsche Bundestag hat an diesem Mittwoch zudem die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen, der die Liquidität und Eigenkapitalausstattung der Unternehmen sicherstellen soll. Befristet bis Ende 2021 wird der Staat dadurch weitere wichtige Möglichkeiten haben, langfristige ökonomische und soziale Schäden abzuwenden.
Der Fonds umfasst mehrere Instrumente: 100 Milliarden Euro sind für so genannte Rekapitalisierungsmaßnahmen zur Kapitalstärkung vorgesehen. Das bedeutet, dass sich der WSF beispielsweise direkt an in Not geratenen Unternehmen beteiligen kann, um die Zahlungsfähigkeit dieser Unternehmen sicherzustellen. Das Instrument baut auf den Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise von 2008 auf. Eine effektive öffentliche Kontrolle der Mittelverwendung wird sichergestellt. Weiterhin sollen staatliche Garantien von bis zu 400 Milliarden Euro Unternehmen dabei helfen, am Kapitalmarkt Geld zu bekommen. Außerdem werden mit Krediten von bis zu 100 Milliarden Euro die bestehenden Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) refinanziert. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Kredite aufnehmen.
Die Möglichkeiten der Unternehmenshilfe über den Stabilisierungsfonds ergänzen die Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits in der vorletzten Woche beschlossen hatte: Unternehmen können in der Krise ihre Steuerschulden oder Steuervorauszahlungen erst später bezahlen oder senken. Außerdem wurden bereits existierende Programme für Liquiditätshilfen deutlich ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt. Dazu kommen weitere Maßnahmen des Bundes und der Länder, die den großen Unternehmen, KMU, Selbständigen und Freien Berufen die bestmögliche Unterstützung zukommen lassen.
Wichtige Links zu den Finanzhilfen für Unternehmen, die im Zuge der Coronakrise beschlossen wurden, finden Sie hier.