20. Oktober 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Gesetz „zur Beschleunigung von Investitionen“ verabschiedet. Ziel des Vorhabens ist es, die Mittel, die für Investitionen zur Verfügung stehen, schneller einsetzen zu können. Durch Genehmigungsvereinfachungen und die Digitalisierung der Raumplanung können darüber hinaus große Bauvorhaben zukünftig schneller realisiert werden.
Viele wichtige Projekte z.B. zur Umsetzung der Klimaschutzziele wurden in der Vergangenheit durch langatmige Planungs- und Genehmigungsverfahren behindert. Dabei hat die Bundesregierung für diese Maßnahmen und für die Sanierung und den Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserwegen für die nächsten Jahre Rekordsummen bereitgestellt. Mit dem Regierungsentwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, schaffen wir bessere Voraussetzungen um Investitionen schneller und effektiver zu realisieren. So machen wir den Wirtschafts- und Investitionsstandort Deutschland flexibler und wettbewerbsfähiger.
Die Veränderungen werden in drei Bereichen greifen: Im Bereich Schiene müssen Digitalisierungs- und Elektrifizierungsmaßnahmen sowie Umbautätigkeiten zur Barrierefreiheit nicht mehr genehmigt werden. Auch das Raumordnungsverfahren soll grundlegend verändert werden. So können Bauvorhaben zukünftig etwa digital auf raumbedeutsame Konflikte geprüft werden.
Schließlich entschlacken wir im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit die gerichtlichen Instanzenwege – insbesondere bei Planfeststellungsverfahren. So sollen Streitigkeiten künftig direkt vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Das ist insbesondere für die Energiewende entscheidend, da so die Genehmigung von Windenergie- und Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen erleichtert wird.
Bereits Anfang des Jahres hatte der Bundestag ein Gesetzespaket beschlossen, mit dem 14 ausgewählte Schienen- und Wasserstraßen-Projekte beschleunigt wurden. Dazu gehören die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals, der Ausbau der Bahntrasse Hannover-Bielefeld und auch die Fahrrinnenanpassung der Außenweser. Auch Neubauten, die bestehende Konstruktionen ersetzen sollen, müssen kein komplett neues Genehmigungsverfahren mehr durchlaufen.