18. September 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Diese Woche haben wir das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Damit werden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere wichtige Abfallgesetze novelliert. Demnach dürfen beispielsweise retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden.
Mit diesem Gesetz stehen Fortschritte beim Recycling und der Abfallvermeidung im Fokus. Es setzt auf die Verschärfung und Dynamisierung der Recyclingquoten für bestimmte Abfallströme. Außerdem sollen Produzenten stärker in die Verantwortung genommen werden, für Langlebigkeit und Reparierbarkeit ihrer Produkte zu sorgen. Eingeführt wird dazu unter anderem eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche, die künftig dafür sorgen soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen.
Der Bund und die Länder müssen künftig anspruchsvollere Abfallvermeidungsprogramme entwickeln. Damit diese umgesetzt werden können und damit weniger Abfälle entstehen, werden auch Verbraucherinnen und Verbraucher sensibilisiert. Mit diesem Gesetz kommen wir unserem Ziel des Ausstiegs aus der Wegwerfgesellschaft ein gutes Stück näher.