27. November 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche das Verpackungsgesetz geändert. Bis zum heutigen Tag beruht der Rückgang dünner Plastiktüten auf einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Politik und Handel. Diesen erfolgreichen Prozess finalisieren wir nun durch das Verbot, damit auch die letzten Einweg-Tütchen aus der Kreislaufwirtschaft verschwinden.
Ziel des Gesetzes ist es, den Rückgang beim Verbrauch von leichten Kunststofftragetaschen und damit den Erfolg der 2016 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem SPD-geführten Bundesumweltministerium und dem Handel konsequent fortzusetzen. Plastiktüten mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometern, die oftmals kein zweites Mal verwendet und zu häufig unsachgemäß weggeworfen werden, sind künftig verboten. In Deutschland werden noch ca. 20 Tüten pro Jahr und Kopf verbraucht. Diesen Verbrauch gilt es weiter zu minimieren. Mit der gesetzlichen Regelung soll insbesondere erreicht werden, dass auch diejenigen Letztvertreiber, die sich bisher nicht an der o. g. Vereinbarung des Bundesumweltministeriums mit dem HDE beteiligt haben, keine leichten Kunststofftragetaschen mehr in Verkehr bringen. Durch das Verbot soll die Ressourceneffizienz in Deutschland weiter verbessert und Umweltbelastungen durch Vermüllung vermieden werden. Das Verbot reflektiert damit auch die auf den Umwelt- und Ressourcenschutz bezogene Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach die Vermeidung Vorrang vor den sonstigen Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung hat.
Die Regelung dient zugleich der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die zuletzt am 30. Mai 2018 geändert worden ist. Danach müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen treffen, um eine dauerhafte Verringerung des Verbrauchs an leichten Kunststofftragetaschen in ihrem Hoheitsgebiet zu erreichen.