11. November 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Zusammen mit meinem Bundestagskollegen Markus Paschke aus dem Wahlkreis Unterems habe ich online mit Vertretern der Gewerkschaften und der „Initiative Betriebsräte Nordwest“ über eine dauerhafte Steuerfreiheit für den Verpflegungsmehraufwand und eine Verbesserung der Wertschätzung der Berufe im Baugewerbe gesprochen
Die „Initiative Betriebsräte Nordwest“ ist ein Zusammenschluss von Betriebsräten aus dem Bauhauptgewerbe in der nordwestlichen Region Deutschlands. Sie stehen für eine Verbesserung der Wertschätzung und Steigerung der Attraktivität der Berufe im Baugewerbe ein. Die Initiative hat eine Petition gestartet, um die Abschaffung der sogenannten Dreimonatsfrist bei den steuerrechtlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Fall einer längerfristigen Montagetätigkeit auf auswärtigen Baustellen zu erreichen.
Nach dem Einkommenssteuergesetz besagt die Dreimonatsfrist, dass ArbeitnehmerInnen nur für die ersten drei Monate ihrer Auswärtstätigkeit steuerfreie Verpflegungspauschalen von ihren Arbeitgebern erhalten, bzw. diese über die Einkommensteuererklärung geltend machen dürfen. Nach Ablauf der drei Monate wird davon ausgegangen, dass die danach anfallenden Aufwendungen und Verpflegung, einer allgemeinen privaten Lebensführung entsprechen.
Die Initiative argumentiert in ihrer Petition, dass heute ganz andere Anforderungen an Mobilität und Flexibilität der ArbeitnehmerInnen herrschen, als zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung. Dazu wird ausgeführt, dass beispielsweise FacharbeiterInnen auf Baustellen häufig in Containerunterkünften leben müssen, wodurch eine Vorratshaltung durch häufig fehlende Infrastruktur nur schwer möglich ist oder sogar ganz entfällt. Dies hat dauerhaft erhöhte Verpflegungskosten zur Folge. Gerade um auch dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, ist es nach Meinung der „Initiative Betriebsräte Nordwest“ wichtig, Berufe mit Auswärtstätigkeiten und langen Abwesenheiten durch die Abschaffung der Dreimonatsfrist wieder attraktiver zu gestalten.
Dass sich der Arbeitsmarkt verändert und das Bauhauptgewerbe, wie die Wirtschaft insgesamt, unter einem Fachkräftemangel leidet, ist unbestritten. Ebenfalls habe ich großes Verständnis für die zum Teil komplizierten Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe. Die schwindende Attraktivität dieser Berufe und den damit einhergehenden Mangel an Fachkräften aber ausschließlich mit einer fehlenden Steuerfreiheit für den Verpflegungsmehraufwand zu begründen, greift aber zu kurz.
Parallel zu einer ergebnisoffenen Debatte um die Vereinfachung der Reisekostenregelungen, müssen sich Gewerkschaften, Betriebsräte, Politik und Arbeitgeber die Frage stellen, wie die Arbeit im Bauhauptgewerbe wieder attraktiver gestaltet werden kann, trotz der oft schwierigen Arbeitsbedingungen, gepaart mit den Erwartungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Nur so kann dem Fachkräftemangel gemeinsam und konstruktiv entgegengewirkt werden. Insbesondere die Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes sollten ein großes Interesse daran haben, dass ihre wertvollen ArbeitnehmerInnen gut untergebracht sind und für anständige Unterbringungsmöglichkeiten sorgen.