09. Oktober 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die SPD bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Um diese einzuhalten, führen wir als eine Maßnahme die CO2-Bepreisung ein. Künftig sind die CO2-Emissionen aus der Verbrennung von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel gedeckelt und mit einem ansteigenden Preis versehen. Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, das der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat, führen wir ab 2021 ein nationales Emissionshandelssystem für die Sektoren Wärme und Verkehr ein.
Demnach wird die Tonne CO2 zu Beginn des Zertifikathandels ab dem 1. Januar 2021 statt 10 Euro dann 25 Euro kosten und bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Die zusätzlichen Erlöse werden vollständig an die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zurückgegeben, indem die Stromsteuer und die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesenkt sowie ab dem 1. Januar 2024 die zusätzliche Entfernungspauschale für Fernpendler angehoben wird. Der Umbau zu einer klimaneutralen Gesellschaft kann nur gelingen, wenn er solidarisch abläuft und wir einen ausgewogenen und sozialen Weg gehen.
Die parlamentarischen Beratungen haben gezeigt, dass die Erhöhung der Zertifikatpreise für Unternehmen aus Branchen, die mit ihren Produkten in besonderer Weise dem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, die Wettbewerbsbedingungen gegenüber ausländischen Mitwettbewerber nachteilig verändern kann. Daher haben die Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit betont, den betroffenen Unternehmen einen angemessenen Schutz gegen die Risiken des sogenannten Carbon-Leakage zu gewährleisten. Carbon-Leakage bezeichnet eine Situation, die eintreten kann, wenn Unternehmen aufgrund der mit Klimamaßnahmen verbundenen Kosten ihre Produktion in andere Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen verlagern. Dies könnte zu einem Anstieg ihrer Gesamtemissionen führen. Deshalb erhalten Branchen, die einem erheblichen Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzt sind, einen höheren Anteil kostenloser Zertifikate, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Darüber hinaus erhalten stromintensive Unternehmen eine Strompreiskompensation als Ausgleich für die emissionshandelsbedingt erhöhten Stromkosten.
Darüber hinaus wird im Bereich der Abfallverbrennung eine Verschiebung des Beginns der CO2-Bepreisung ab 2024 geprüft. Darüber hinaus haben sich SPD und CDU/CSU verständigt, die Verbrennung von Klärschlamm aus der kommunalen Abwasserwirtschaft künftig mit einem Emissionsfaktor Null zu beziffern, da diese Verbrennung Teil einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist.