18. September 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Bundestag das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Modernisierungen zu erleichtern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG), das 1951 erstmals als Wohnungseigentumsgesetz verabschiedet wurde, hat der Bundestag in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung an die Herausforderungen unserer aktuellen Zeit angepasst. Das Gesetz regelt insbesondere die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist im Wohnungseigentumsrecht in Deutschland die Gesamtheit Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage, in der Regel geht es dabei um größere Immobilien in der verschiedene Parteien als Eigentümer leben. Dabei kommt es nicht selten zu Streitigkeiten darüber, wie die gemeinsame Immobilie verwendet werden soll und welche baulichen Veränderungen notwendig sind.
Das Gesetz trägt den Namen „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“, da einzelne Wohnungseigentümer in Zukunft den Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge, einen barrierefreien Umbau, Einbruchsschutz und einen Glasfaseranschluss von den anderen Eigentümern verlangen können, wenn sie die Kosten dafür selbst tragen. Früher bedurfte es hierfür in vielen Fällen sogar der Einstimmigkeit aller Wohnungseigentümer. Viel zu häufig entstand in den WEGen Streit zwischen denen, die bauliche Maßnahmen wollen, und denen, die das finanziell überfordert. Das Ergebnis in vielen WEGen: Ein angespanntes Nachbarschaftsverhältnis und ein baulicher Standard, der dem durchschnittlichen Mietobjekt stark hinterherhinkt. Ziel des Gesetzes ist es, das Konfliktpotenzial innerhalb der Eigentümergemeinschaft zu reduzieren, Eigentümerrechte zu stärken und Blockaden von Modernisierungen zu verhindern. Mithilfe der Änderungen können wichtige Investitionen erfolgen, ohne dass finanzschwächere Eigentümer überfordert werden. Gerade der letzte Punkt war uns als SPD wichtig. So verbinden wir die notwendige Erleichterung von Modernisierungsmaßnahmen mit dem Schutz von Wohnungseigentümern, die sich nicht jede Modernisierung leisten können. Das macht das Gesetz sozial und modern.
Neben der Erleichterung der Beschlussfassung führt das Gesetz auch zu einer Aufwertung der Eigentümerversammlung als willensbildendes Organ, zu einer Stärkung der Rechte der Eigentümer, zu einer Ausgestaltung des Verwaltungsbeirats als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter und zu einer Harmonisierung von Miet- und Eigentumsrecht.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in den parlamentarischen Beratungen zudem die Befugnisse des Verwalters präzisiert. Der Verwalter ist und bleibt lediglich ausführendes Organ der WEG. Weil er wichtige Aufgaben erfüllt, haben wir die Einführung eines Sachkundenachweises durchgesetzt: In Zukunft hat jeder Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Eine Zertifizierung erhält nur, wer eine entsprechende Prüfung bei der IHK abgelegt hat.