22. Oktober 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor verabschiedet. Das Gesetz ist eine der Lehren aus der Finanzkrise. Es verpflichtet Banken ihre Eigenmittelausstattung zu erhöhen, um Verluste notfalls selbst ausgleichen zu können, anstatt Steuerzahler dafür in Haftung zu nehmen.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Risiken im Bankensektor reduzieren und damit das europäische Bankenpaket in deutsches Recht umsetzen. Durch verschiedene Maßnahmen tragen alle EU-Länder Vorsorge, dass Banken stabilisiert werden und so auch in Krisensituationen angemessen und ohne staatliche Hilfe reagieren können. Dazu hat der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht seit dem Jahr 2010 umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für international tätige Banken beschlossen.
Die Stärkung der Eigenkapitalbasis schützt Banken vor dem Zusammenbruch, da sie auch große Verluste selbst ausgleichen können (Verlustpuffer). Sollte eine Bank im Krisenfall dennoch in eine bestandsgefährdende Schieflage geraten, kann dieser Verlustpuffer zudem herangezogen werden, um die Gläubiger zu bedienen. Denn auch systemrelevante Banken müssen notfalls abgewickelt werden können. Ein „Too big to Fail“ wie in der Finanzkrise darf es in Zukunft nicht mehr geben. Abwicklungen von Banken werden auf diese Weise nicht mehr durch die Steuerzahler, sondern durch die Kapitalgeber der Bank finanziert. Um die Abwicklung von Banken glaubwürdig zu machen und die Steuerzahler zu schützen, müssen große Banken einen Verlustpuffer von mindestens 8 % ihrer Bilanzsumme vorhalten. Diese Puffer können im Krisenfall Verluste abfedern und stellen sicher, dass eine Bankenrettung von den Eigentümern und Gläubigern der Bank getragen werden muss, nicht aber vom Steuerzahler.
Das Bankenpaket sieht auch administrative Erleichterungen für kleine, nicht komplexe Institute vor. Eine Lehre der Finanzkrise ist das risikoorientierte Handeln. Während große und komplexe Institute zusätzliche bankenaufsichtsrechtliche Standards und Berichtspflichten erfüllen müssen, sollen kleine und nicht komplexe Banken administrativ entlastet werden. Auf diese Weise erfüllen Banken ihre Pflichten proportional zu ihrer Geschäftsgröße und ihrer Bedeutung für das Finanzsystem, ohne dass Erleichterungen für kleine Banken zu Lasten der Sicherheit gehen. Die Aufsichtsqualität nimmt durch den Proportionalitätsgrundsatz deutlich zu.
Zur Stärkung der Proportionalität wird zudem erstmals eine klare Definition für „kleine und nicht komplexe Institute“ geschaffen. Kleine Banken mit einer Bilanzsumme unter 5 Mrd. Euro werden entlastet und profitieren von Erleichterungen bei den Offenlegungspflichten und einer vereinfachten Berechnungsmethode bei den neuen Liquiditätsvorgaben.