14. Februar 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit einem in dieser Woche beschlossenen Gesetz verschärfen wir die Mietpreisbremse und schaffen die Möglichkeit für die Länder, sie über 2020 hinaus zu verlängern. Damit sorgen wir dafür, dass Mieterinnen und Mieter, besonders in Ballungsgebieten, auch in den nächsten fünf Jahren vor zu hohen Mieten geschützt werden. Wohnen muss bezahlbar bleiben.
Die SPD hat sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht: Ohne eine neue gesetzliche Regelung würde sie in diesem Jahr in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem nun beschlossenen Gesetz bekommen die Landesregierungen die Möglichkeit, die Mietpreisbremse um fünf weitere Jahre zu verlängern und so gegen die die steigenden Mieten wirksam vorzugehen.
Die Mietpreisbremse funktioniert. Das haben mehrere Studien nachweisen können. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz sorgen wir dafür, dass sie noch besser wirken kann: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses für bis zu 30 Monate zurückgefordert werden – zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aussetzen. Diese wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mietern hat die SPD gegen den Widerstand der Union durchsetzen können.