13. März 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Kinderrechte sollen daher im Grundgesetz verankert werden. Die SPD setzt sich dafür schon lange ein. Mit dem Generalsekretär der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin und ehemaligen Chefarzt der Professor-Hess-Kinderklinik, Prof. Dr. med. Hans-Iko Huppertz, war ich mir daher einig: Kinderrechte müssen auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention in unserer Verfassung verankert werden.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD sich auf Betreiben der SPD darauf geeinigt, die Rechte von Kindern explizit im Grundgesetz zu verankern. Nach Beratungen einer Bund-Länder-Kommission hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht im November vergangenen Jahres einen Entwurf für einen neuen Absatz 1 a im Artikel 6 GG vorgelegt:
„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Kinder und Jugendliche stärken. Sie sollen einen im Grundgesetz verbrieften Anspruch darauf haben, gefördert, beteiligt und geschützt zu werden.
Als Vertragsstaat der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat sich Deutschland verpflichtet, zu gewährleisten, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt wird. Dieser Verpflichtung muss endlich durch eine verfassungsrechtliche Verankerung nachgekommen werden.
Viele Kinder und Jugendliche setzen sich heute als Expertinnen und Experten in eigner Sache aktiv für wichtige Zukunftsfragen ein. Nicht nur im Klimaschutz, sondern auch vor Ort bei der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensumfelds. Die engagierte Arbeit der Jugendbeiräte in Bremen ist dafür ein gutes Beispiel. Eine altersangemessene Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss deshalb auch über einen verfassungsrechtlichen Anspruch sichergestellt werden.
Mit einer Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stärken wir aber auch die Rechte von Eltern. Eindeutig im Grundgesetz formulierte Kinderrechte unterstützen Eltern und andere Erwachsene dabei, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich durchzusetzen wo sie es selber noch nicht können. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.