18. September 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Der Deutsche Bundestag verabschiedet in dieser Woche das Krankenhauszukunftsgesetz. Mit dem Gesetz investiert der Bund direkt drei Milliarden Euro in die Krankenhäuser, fördert Investitionen etwa in moderne Notfallkapazitäten und in eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser sowie in die Cybersicherheit.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist – vor allem in Krankenhäusern. Damit Patient*innen in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem Regierungsentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in 2./3. Lesung um.
Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass aus dem Bundeshaushalt drei Milliarden Euro für eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Mit einem „Krankenhauszukunftsfonds“ sollen Investitionen gefördert werden, etwa in moderne Notfallkapazitäten und in eine bessere digitale Infrastruktur der Krankenhäuser in der internen und auch sektorenübergreifenden Versorgung. Gefördert werden sollen auch die Digitalisierung der Ablauforganisation, der Kommunikation, der Telemedizin, der Robotik, der Hightech-Medizin und der Dokumentation. Darüber hinaus sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit der Krankenhäuser und in die regionalen Versorgungsstrukturen unterstützt werden. Auf diese Weise werden die Krankenhäuser fit für jetzige und zukünftige Herausforderungen gemacht.
Dazu ist vorgesehen, den Krankenhausstrukturfonds, der bereits vor einigen Jahren zur Förderung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen gebildet wurde, zu erweitern. Erlösrückgänge der Krankenhäuser im Jahr 2020 im Vergleich zu 2019 sollen dabei anteilig ausgeglichen werden können. Die Laufzeit des Fonds soll zudem um zwei Jahre verlängert werden.
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet der Deutsche Bundestag in dieser Woche außerdem mehrere Sozialgesetze. Wir unterstützen Eltern von erkrankten Kindern: Die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes wird für 2020 von 10 auf 15 Tage erhöht (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Diejenigen, die aufgrund der Pandemie ihre Angehörige pflegen müssen, haben wir ebenfalls im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld. Diese sollen nun für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden können. Auch werden Monate, in denen wegen der Pandemie ein geringeres Einkommen erzielt wurde, bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familienpflegezeitgesetz auf Antrag nicht berücksichtigt. Und auch Beschäftigte in Krankenhäusern werden unterstützt: Sie erhalten zukünftig eine Prämie.