14. Februar 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern, regelt der Bundestag diese Woche den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen neu. Das Gesetz gleicht unterschiedliche Risiken bei den Versicherten aus, sorgt für mehr Transparenz sowie eine bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden.
Der Bundestag debattierte diese Woche abschließend über den Gesetzentwurf der Bundesregierung für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Ziel ist eine gute Gesundheitsversorgung aller Patienten. Im Fokus steht dabei aktuell der so genannte Risikostrukturausgleich. Krankenkassen haben eine ungleiche Mitgliederstruktur: Einige haben überdurchschnittlich viele gut verdienende und gesunde Mitglieder, andere versichern überdurchschnittlich viele kranke Menschen und Beitragszahler mit niedrigem Einkommen. Seit 1994 gibt es einen Ausgleich dieser Risikounterschiede zwischen den Krankenkassen, den sogenannten Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung (RSA).
Die Reform dreht sich um die Frage, wie der rund 250 Milliarden Euro schwere RSA im Gesundheitssystem verteilt wird. Und es geht darum, ob für alle Krankenkassen am Markt die gleichen Bedingungen gelten und so eine gute Gesundheitsversorgung für ihre Mitglieder gewährleisten können.
Beim Finanzausgleich in der GKV werden die Beitragsgelder der Versicherten und ein Steuerzuschuss auf die mehr als 100 Krankenkassen in Deutschland verteilt – abhängig vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der jeweiligen Versicherten. Dieser Mechanismus ist in den vergangenen Jahren fehler- und missbrauchsanfällig geworden. Immer wieder versuchten Krankenkassen in der Vergangenheit, die Geldverteilung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.
Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der RSA aus. Wir verbessern diesen Mechanismus, indem wir etwa einen kassenübergreifenden Risikopool einführen. Dieser soll zukünftig in besonders schweren Hochkostenfällen die finanzielle Hauptlast von 80 Prozent bei den Behandlungskosten übernehmen und damit die Krankenkassen entlasten. Daneben verbessern wir auch die Aufsicht der Krankenkassen, indem wir unterschiedliche Regelungen der Bundesländer vereinheitlichen.
Insbesondere mit der Neuregelung des RSA erreichen wir u.a., dass die Risikostruktur der Versicherten in den unterschiedlichen Kassen besser abgebildet wird, wodurch die Finanzmittel passgenauer zugewiesen werden können. Generell gilt: Krankenkassen, die aus dem Finanzausgleich nicht genügend Geld zur Ausgabendeckung erhalten, müssen einen höheren Zusatzbeitrag erheben. Das im Koalitionsvertrag vorgegebene Ziel lautet daher, den Finanzausgleich zielgenauer zu gestalten, um einseitige Erhebungen der Zusatzbeiträge zu verhindern.
Mitbeschlossen wird ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Hersteller und Großhändler werden stärker in die Pflicht genommen. Patientinnen und Patienten können bei Lieferengpässen in der Apotheke schneller mit anderen verfügbaren Arzneimitteln versorgt werden, ohne dass sie Aufzahlungen leisten müssen.
Das Gesetz tritt im Frühjahr in Kraft, finanzwirksam für die Krankenkassen werden die Neuregelungen aber erst 2021.