20. November 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Grundschulkinder existiert aber bislang noch nicht. Das soll sich jetzt ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in dieser Woche beschlossen haben, werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass auch Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden.
Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.