03. Juli 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Am Donnerstag haben Schausteller aus dem gesamten Bundesgebiet in Berlin dafür demonstriert, ihren Beruf wieder ausüben zu können. Mit dem Nachtragshaushalt und den Überbrückungshilfen wurden bereits umfangreiche Hilfen beschlossen. Um der Existenz der Schausteller langfristig eine Perspektive bieten zu können, geht es jetzt auch darum Wege zu finden, Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Hygieneregeln wieder möglich zu machen
Die Corona-Einschränkungen stellen insbesondere das Schaustellergewerbe vor erhebliche wirtschaftliche Probleme. Ein Gewerbe, das seit Jahrhunderten immer wieder für abwechslungsreiche Freizeitvergnügen in den Städten sorgt, sieht sich durch das aktuell geltende Verbot von Großveranstaltungen in seiner Existenz bedroht. Veranstaltungen, wie der Bremer Freimarkt oder der Bremer Weihnachtsmarkt sind eine Bereicherung des kulturellen Lebens und müssen deshalb unbedingt erhalten bleiben.
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Deshalb haben wir im Konjunkturpaket ein 25 Milliarden Euro-Programm für Überbrückungshilfen festgelegt, das insbesondere zur Existenzsicherung von kleinen und mittleren Betrieben, die noch länger von den Einschränkungen betroffen sind, beitragen soll. Auf lange Sicht ist es jedoch unabdingbar, dass Veranstaltungen unter freiem Himmel unter Berücksichtigung der Abstands- und Hygieneregeln wieder möglich gemacht werden, damit die Schausteller wieder ihrem Beruf nachgehen, Geld verdienen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen können. Wir brauchen das auch für die Menschen in Deutschland, denen insbesondere die Schausteller Freude und Zuversicht in einer schwierigen Zeit vermitteln können.