25. März 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit dem umfassenden Sozialschutz-Paket sorgen wir dafür, dass Menschen, denen durch die Coronakrise allmählich das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, geschützt werden – mit einem vereinfachten Zugang zur Grundsicherung, zum Kurzarbeitergeld und zum Kinderzuschlag.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Wer zwischen dem 1. März und 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält mit der neuen Regelung ALG II-Leistungen. Erst nach Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Der Staat zahlt die Grundsicherung und übernimmt alle Miet- und Heizkosten. Niemand muss dafür sein Erspartes antasten und um seine Wohnung fürchten.
Schutz vor Einkommenseinbußen für Familien
Auch für Familien stellt die gegenwärtige Lage eine große Herausforderung dar. Schulen und Kindergärten haben geschlossen, Eltern müssen die Kinderbetreuung selbst organisieren – mit der Folge, dass sie nicht mehr oder nur noch teilweise ihrer Erwerbsarbeit nachgehen können, was zu Verdienstausfällen führen kann. Diese Eltern sichern wir im Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen ab. Das Infektionsschutzgesetz soll befristet zum Ende der Schul—und Kitaschließung, aber längstens für sechs Wochen nicht mehr nur direkt von der Krankheit Betroffene absichern, sondern vielmehr Eltern, die die weggefallene Kinderbetreuung auffangen müssen.
Wenn erwerbstätige Eltern ihre Kinder unter 12 Jahren mangels Alternativen zu betreuen haben, das Gleitzeit-/Überstundenguthaben sowie Urlaub ausgeschöpft sind, erhalten sie weiter Geld vom Arbeitgeber, das diesem wiederum in Höhe des Kurzarbeitergeldes (60 % bzw. mit Kind im Haushalt 67 % des Bruttoeinkommens) von den zuständigen Behörden erstattet wird.
Darüber wird der Zugang zum sogenannten Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) erleichtert, indem bei Neuanträgen nur das letzte Monatseinkommen geprüft wird und nicht wie üblich das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. So wollen wir Einbußen durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosigkeit mindern sowie selbstständige Eltern erreichen.
Nebenverdienst zur Kurzarbeit erhöht
Außerdem sichern wir mit dem Sozialschutz-Paket, dass Menschen, die in dieser schwierigen Zeit helfen wollen, unser Gesundheitssystem, die Infrastruktur, die öffentliche Ordnung und Versorgung am Laufen zu halten, auch helfen können. Deshalb ermöglichen wir es Menschen in Rente oder Saisonarbeit mit anzupacken (z.B. in der Landwirtschaft) – dafür setzen wir den Hinzuverdienst zur Kurzarbeit und kurzfristige Minijobs von jetzt 70 auf 115 Tage herauf. Auch die von der Krise finanziell schwer betroffenen sozialen Dienstleister, wie Einrichtungen für behinderte Menschen, wird die Bundesregierung finanziell unterstützen.