15. Mai 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In dieser Woche verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser. Ziel ist es, die Bildung von Wohneigentum durch die Senkung von Erwerbsnebenkosten zu erleichtern, indem die Maklerkosten zukünftig von Käufern und Verkäufern gemeinsam hälftig getragen werden.
Die Maklerkosten sind beim Immobilienerwerb ein großer Kostenfaktor und stellen für viele eine Hürde beim Eigentumserwerb dar. Bislang müssen Käufer einer Wohnimmobilie die Kosten für den Makler oft vollständig übernehmen. Das verringert die so wichtige Eigenkapitalbasis der Immobilienfinanzierung. Mit dem Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen, das wir diese Woche verabschiedet haben, werden wir die Kosten für den Kauf von Wohneigentum deutlich senken und so mehr Menschen ein Eigenheim ermöglichen.
Die geplanten Änderungen gelten bundesweit einheitlich. Wir erhöhen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Immobilien. Das ist wichtig, da in der Praxis zwischen den Parteien häufig streitig ist, ob und mit welchem Inhalt ein Maklervertrag zustande gekommen ist. Durch die Neuregelung sollen Unklarheiten hinsichtlich des Vertragsinhalts von vornherein vermieden werden und die Transparenz im Wohnimmobilienvermittlungsgeschäft erhöht werden. Außerdem schützt das Gesetz die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage. Insbesondere auf angespannten Immobilienmärkten sehen sich Kaufinteressenten dazu gezwungen, einen festgelegten Provisionssatz zu übernehmen, obwohl die Entscheidung zur Einschaltung des Maklers häufig ohne ihr Zutun getroffen wurde und sie keinerlei Möglichkeit haben, die Höhe der Provision zu verhandeln.
Das Gesetz verhindert auf diese Weise, dass Maklerkosten im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden. Künftig werden Maklerprovisionen zwischen Käufern und Verkäufern so geteilt, dass die Vertragspartei, die den Makler nicht beauftragt hat, maximal so viel wie die beauftragende Partei zahlt. Gerade in den Bundesländern, in denen der Makler bisher vollständig vom Käufer bezahlt wird (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen sowie einige Regionen Niedersachsens) werden die Kaufnebenkosten deutlich sinken. Außerdem sollen die Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn die Verkäuferin nachweist, dass sie ihren Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.