23. April 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
In diese Woche verabschiedeten wir ein Gesetz zur Wohngelderhöhung, das Wohngeldempfängerinnen und -empfänger bei den Heizkosten im Kontext der im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehenen CO2-Bepreisung entlastet.
Gemäß Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Verkehr und Wärme eingeführt – dies betrifft auch die Heizkosten. Deshalb erhöhen wir das Wohngeld ab dem 1. Januar 2021 um 10 Prozent, um soziale Härten im Kontext der Klimaschutzmaßnahme zu vermeiden. Die Entlastung erfolgt in Form einer CO2-Komponente und wird nach Haushaltsgröße gestaffelt. Die Komponente geht als Zuschlag zur Miete bzw. Belastung in die Wohngeldberechnung ein und führt so zu einem höheren Wohngeld. Da das Wohngeld eine einkommensabhängige Leistung ist, fällt das zusätzliche Wohngeld bei Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen höher und bei steigendem Einkommen niedriger aus.
Insgesamt werden davon rund 665.000 Haushalte profitieren, darunter rund 35.000 Haushalte, die durch die Erhöhung einen erstmaligen oder erneuten Anspruch auf Wohngeld erhalten werden.