23. April 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Eltern stellt die Corona-Krise vor besondere Herausforderungen. Mütter und Väter sollen wegen der Corona-Pandemie aber keine Nachteile beim Elterngeld haben. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Koalition in den Bundestag eingebracht hat.
Familien werden durch die Corona-Pandemie stark belastet: Neben der Angst um die Gesundheit der Familie, um den Job oder den Einbußen wegen Kurzarbeit muss oft die Herausforderung bewältigt werden, die Schule zu ersetzen, die Kinder in der eigenen Wohnung dauerhaft bei Laune zu halten und trotzdem im Home Office Leistung zu erbringen. Damit zu den psychischen Belastungen nicht auch noch finanzielle Problemen kommen, hat der Bundestag verschiedene Maßnahmen beschlossen.
Die Corona-Epidemie kann zur Folge haben, dass Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (zum Beispiel Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Dadurch besteht das Risiko, dass ihnen Elterngeldmonate verloren gehen. Denn die Höhe des Elterngeldes hängt von der Einkommenshöhe der betreuenden Elternteile vor der Geburt des Kindes ab, von der wöchentlichen Arbeitszeit und von der Frage, ob nach der Geburt Einkommen wegfällt.
Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen. Das betrifft Eltern, die aktuell Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, aber auch werdende Eltern, denen durch das gesunkene Einkommen Nachteile bei der späteren Berechnung der Elterngeldhöhe drohen. Denn Grundlage für die Höhe des Elterngeldes ist normalerweise das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt.
Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und jetzt besonders gebraucht werden, sollen ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Außerdem sollen alle Eltern, die zeitgleich Teilzeit arbeiten und sich die Kindererziehung teilen, den Partnerschaftsbonus nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld zudem nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.
Wir wollen, dass Eltern und jene, die es demnächst werden, nicht die Sorge haben, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die die Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgeschlagen hat und die nun im Parlament verabschiedet wurden, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können.