03. Juli 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Basis dafür ist die eigens geschaffene Vernetzung des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur), bei deren Ausbau der Datenschutz und die Datensicherheit unvermindert eine herausragende Rolle gespielt haben. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt einer sicheren, vertrauensvollen und nutzerfreundlichen Dokumentation zu. Hierzu dient ab 2021 eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA).
Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), das in dieser Woche verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar zu machen. Darin sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte, oder Röntgenbilder, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass oder das Kinder-Untersuchungsheft gespeichert werden. Bei einem Krankenkassen-Wechsel können die Versicherten die Daten aus der Patientenakte dann übertragen lassen. Die Akte selbst bleibt aber ein freiwilliges Angebot. Das Gesetz konkretisiert die elektronische Patientenakte dabei hinsichtlich der Inhalte, Nutzung, Verarbeitungsbefugnisse und der Zugriffskonzeption. Differenziert geregelt werden außerdem die Datenverarbeitung sowie die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in der Telematikinfrastruktur.