13. Oktober 2020 Thema: Aktuelles Von Sarah Ryglewski
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen, das der Deutsche Bundestag in dieser Woche verabschiedet hat, werden der digitale Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung ermöglicht sowie Nachweispflichten erleichtert. Eltern bleiben damit Wege zu verschiedenen Behörden erspart und sie müssen weniger Formulare ausfüllen. Die Nutzung des neuen Behördenservices ist freiwillig.
Danach sollen die zuständigen Behörden wie Standesämter, Elterngeldstellen, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung die jeweils notwendigen Daten abrufen bzw. übermitteln können. Eltern müssen dann weder die Geburtsurkunde ihres Kindes noch ihre Einkommensnachweise übermitteln. Mit der neuen nutzerfreundlichen digitalen Anwendung sollen der Zeitaufwand sowie die Kosten der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und der Verwaltung reduziert werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dabei selbst entscheiden können, ob sie den neuen Behördenservice nutzen wollen oder nicht.